STATUTEN

Verein „Warmbächlibrache" mit Sitz in Bern

1. Name und Sitz

Unter dem Namen 'Warmbächlibrache' besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Bern.

2. Zweck

Der Verein „Warmbächlibrache" bezweckt die Öffnung der Baubrache am Warmbächliweg (3008 Bern, im Folgenden „Brache") für alle Interessierten sowie die Koordination der Benützer innen.

3. Finanzierung

Der Verein finanziert sich aus folgenden Mitteln:

  • Mitgliederbeiträgen
  • Beiträgen von Gönnern und Zuwendungen der öffentlichen Hand
  • Erträgen aus Veranstaltungen, die zur Erfüllung seines Zweckes durchgeführt werden.

4. Mitgliedschaft

Mitglied mit Stimmberechtigung kann jede natürliche und juristische Person werden, die ein Interesse an der Brache hat. Aufnahmegesuche sind an ein Mitglied des Vorstandes (Betriebsgruppe) zu richten. Mit dem Bezahlen des Mitgliederbeitrag ist man aufgenommen.

5. Erlöschen der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft erlischt - bei natürlichen Personen durch Austritt, Ausschluss, Tod oder Nichtbezahlen des Mitgliederbeitrages – bei juristischen Personen durch Austritt, Ausschluss, Auflösung oder Nichtbezahlen des Mitgliederbeitrages.

6. Austritt und Ausschluss

Ein Vereinsaustritt ist jederzeit möglich. Das Austrittsschreiben kann per Brief oder E-Mail an ein Vorstandsmitglied gerichtet werden. Ein Mitglied kann jederzeit ohne Grundangabe aus dem Verein ausgeschlossen werden. Der Vorstand fällt den Ausschlussentscheid; das Mitglied kann den Ausschlussentscheid an die Mitgliederversammlung weiterziehen.

7. Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind:

  • die Mitgliederversammlung
  • der Vorstand
  • die Rechnungsrevisoren

8. Die Mitgliederversammlung

Das oberste Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung. Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich statt. Zur Mitgliederversammlung werden die Mitglieder einen Monat zum Voraus per E-Mail eingeladen, unter Beilage der Traktandenliste. Die Mitgliederversammlung hat die folgenden unerziehbaren Aufgaben:

  1. Wahl bzw. Abwahl des Vorstandes sowie der Rechnungsrevisoren
  2. Festsetzung und Änderung der Statuten
  3. Abnahme der Jahresrechung und des Revisorenberichtes
  4. Beschluss über das Jahresbudget
  5. Festsetzung des Mitgliederbeitrages

Es kann auch über nicht traktandierte Geschäfte beschlossen werden mit Ausnahme von Vereinsauflösung und Statutenänderungen. An der Mitgliederversammlung besitzt jedes Mitglied eine Stimme; die Beschlussfassung erfolgt mit einfachem Mehr der anwesenden Mitglieder.

9. Der Vorstand

Der Vorstand besteht aus mindestens 3 Personen (Präsidium, Kasse, Sekretariat). Der Vorstand vertritt den Verein nach aussen und führt die laufenden Geschäfte. Er konstituiert sich selbst.

10. Die Revisoren

Die Mitgliederversammlung wählt jährlich zwei Rechnungsrevisoren, welche die Buchführung kontrollieren und mindestens einmal jährlich eine Stichkontrolle durchführen.

11. Unterschrift

Der Verein wird verpflichtet durch die Kollektivunterschrift zweier Vorstandsmitglieder. Für die Verwaltung der Finanzen ist die Kassierin/der Kassier des Vereins alleinzeichnungsberechtigt.

12. Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr des Vereins fällt 1mit dem Kalenderjahr zusammen.

13. Haftung

Für die Schulden des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

14. Statutenänderung

Die vorliegenden Statuten können abgeändert werden, wenn zwei Drittel der anwesenden Mitglieder dem Änderungsvorschlag zustimmen.

15. Auflösung des Vereins

Die Auflösung des Vereins kann mit zwei Drittel Mehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen werden. Bei einer Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen an eine Institution, welche den gleichen oder einen ähnlichen Zweck verfolgt.

16. Inkrafttreten

Diese Statuten sind an der Gründungsversammlung vom 5. Dezember 2015 angenommen worden und sind mit diesem Datum in Kraft getreten.

Der/Die Präsidentin: Kay Neuenschwander

Der Sekretär: Christian Walti